Arbeitssicherheitsmanagement

Mit Einführung der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Unternehmer die Freiheit, die Prüfzyklen für Betriebsmittel selbst festzulegen. Das bedeutet, dass nach einer standardisierten Prüfung des Betriebsmittels die Prüffrist individuell auch verlängert werden kann. Dies kann bei einer entsprechenden Anzahl von Prüfungen ein beachtliches Einsparpotential bergen. Unsere Erfahrung auf diesem Gebiet im Großunternehmen sind folgende:
- Entwickeln von Behörden gerechten Prozessen zur Prüffristverlängerung
- PrüfExpress: EDV unterstützte Identifizierung der Betriebsmittel mittels PocketPC und Transponder (RFID), Dateneingabe vor Ort, d. h. dezentral und mobil
- Datensynchronisierung mit vorhandenen, z. B. kaufmännischen, Systemen bzw. Entwicklung von individuellen Anwendungen
- Sicherstellen der gerichtsfesten Dokumentation